KSC Ausschreibung / Reglement 2012

1 TEILNEHMER

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sind. Der Führerschein ist bei der Anmeldung (Nennung) ohne Aufforderung vorzuzeigen. Bei minderjährigen Teilnehmern (L17) haften die Erziehungsberechtigten. Jeder Teilnehmer muss eine Verzichtserklärung unterschreiben.

 

2 KLASSENEINTEILUNG

Klasse I Serienfahrzeuge bis 1600 ccm

Klasse II Serienfahrzeuge bis 2000 ccm

Klasse III Serienfahrzeuge über 2000 ccm

Klasse IV Sonderklasse bis 1400 ccm

Klasse V Sonderklasse bis 2000 ccm

Klasse VI Sonderklasse über 2000 ccm

Klasse VII Einsteiger

 

3 BESTIMMUNGEN FÜR DIE ZUGELASSENEN KLASSEN

Es gilt eine generelle Helm- und Gurtpflicht bei jedem Start. Weiters ist geschlossenes Schuhwerk zu verwenden, d.h. keine Schlapfen, Sandalen etc. Es ist weder in den Wertungsläufen noch in einem eventuellen Bestzeitfahren erlaubt mit einem Beifahrer zu starten. Pro Fahrzeug werden max. zwei Fahrer zugelassen!

Dieselfahrzeuge werden mit gewertet. Bei Fahrzeugen mit Turbo, Kompressor oder Wankel wird der Hubraum mit 1,5 multipliziert.

 

3.1 KLASSEN I BIS III - SERIENKLASSEN

Die Fahrzeuge müssen behördlich angemeldet sein. Bei der technischen Abnahme muss der Zulassungsschein vorlegt werden. Es dürfen nur Reifen mit dem „E“-Zeichen verwendet werden. Die Reifen dürfen nicht über die Karosserie ragen. Es gilt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm lt. StVO.

Die Verwendung von Sportsitzen, -lenkrädern und –auspuffanlagen ist erlaubt, Zündfolgekrümmer (soweit nicht serienmäßig) sind jedoch verboten. Die Stoßdämpfer sind freigestellt. Erleichterungen der Karosserie (z.B. durch die Entnahmen von Sitzen, Seitenverkleidungen, diverse Kunststoffteile etc.) sind nicht erlaubt. Nicht entsprechende Fahrzeuge werden in eine der Klassen IV bis VI (Sonderklasse) umgereiht. Fahrzeuge mit Überrollvorrichtung starten ausnahmslos in einer der Klassen IV bis VI (Sonderklasse).

Die Teilnehmer der Klassen I, II und III können nur in eine der Klassen IV bis VI (Sonderklasse) aufstarten.

 

3.2 KLASSEN IV BIS VI - SONDERKLASSEN

Alle Fahrzeuge mit Karosserie sind startberechtigt. Fahrzeuge mit Überrollvorrichtung bzw. Rallyefahrzeuge dürfen nur in diesen Klassen starten. Flammrohre sind wegen der Lärmbelästigung nicht erlaubt. Die Reifen sind freigestellt.

 

3.3 KLASSE VII - EINSTEIGER

Der Fahrer bzw. die Fahrerin darf max. ein Jahr im Kärntner Kleinslalom Cup gefahren sein. Das Fahrzeug muss behördlich angemeldet (Kennzeichen) sein. Es sind keine Allradfahrzeuge, kein Benzinturbo und keine Fahrzeuge mit Überrollbügel zugelassen. Weiters müssen sämtliche Sitze im Fahrzeug vorhanden sein. Das Fahrzeug muss Seriendämpfer und Federn haben (keine Tieferlegung, kein Gewindefahrwerk).

 

4 TECHNISCHE ABNAHME

Vor jedem Start müssen die Teilnehmer aller Klassen ihr Fahrzeug dem technischen Abnehmer vorführen. Ohne einen Stempel des technischen Abnehmers auf der Startkarte (Nennformular) ist der Start beim Rennen nicht erlaubt. Der technische Abnehmer bestimmt, in welcher Klasse das Fahrzeug startberechtigt ist. Weiters bestimmt er auch, ob ein Fahrzeug überhaupt starten darf. Sollte der technische Abnehmer bei einer Veranstaltung selbst starten, wird sein Auto von einem anderen technischen Kommissar besichtigt. Veranstaltet der technische Abnehmer selbst eine Slalom-Veranstaltung, wird bei dieser die technische Abnahme von einem anderen technischen Kommissar durchgeführt. Die technische Abnahme wird 2012 von Daniel Fina durchgeführt.

SONDERREGELUNG FÜR DIE KLASSEN I BIS III

Wird bei der technischen Abnahme festgestellt, dass ein Fahrzeug ein gültiges Pickerl auf der Windschutzscheibe bzw. ein gültiges Gutachten hat, aber nicht behördlich angemeldet ist, kann der technische Abnehmer nach genauer Überprüfung des Fahrzeuges den Start für die Klassen I, II oder III genehmigen. Der Teilnehmer muss in diesem Fall nicht in der Klasse IV, V oder VI starten.

 

5 NENNUNGEN UND NENNGELD

Nennungen sind nur vor dem Start der jeweiligen Veranstaltung möglich. Die Anmeldeformulare sind genauestens in Blockschrift (leserlich!) auszufüllen, durchzulesen und zu unterschreiben. Das Nenngeld beträgt pro Start und Klasse € 30,-. Nennungen können vom Veranstalter auch ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden.

 

6 TRAINING

Vor dem ersten Lauf der Veranstaltung muss den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben werden, einen Trainingslauf zu fahren. Bei diesem Trainingslauf darf jeder Fahrer genau einmal starten, unabhängig davon mit wie vielen Autos bzw. unter wie vielen Startnummern er startet. Das Startgeld für diesen Lauf beträgt € 10,-.

Die Trainingsstrecke muss dieselbe Strecke sein, die in den drei Wertungsläufen gefahren wird. Für den Trainingslauf gibt es keine Wertung, die mit Pokalen zu vergüten ist.

 

7 STRECKE UND BESICHTIGUNG

Der Untergrund besteht generell aus Asphalt. Die Strecke wird mit Gummihüten bzw. Autoreifen (zur besseren Orientierung) markiert. Eine Besichtigung der Strecke darf nur zu Fuß erfolgen und endet spätestens um 8:50.

Vor dem Start zum Trainingslauf muss die Strecke mit dem Fahrervertreter, der Rennleitung und dem technischen Kommissar abgeschritten werden, um die Sicherheit der Streckenführung etc. nochmals sicherzustellen.

 

8 STARTNUMMERN

Die Startnummern werden fix für die ganze Saison nach Abgabe der Nennung und Bezahlung des Nenngelds vergeben. Es wird jedes Rennen mit der gleichen Nummer gestartet. Startnummern der Klasse I beginnen bei 101, der Klasse II bei 201, der Klasse III bei 301, der Klasse IV bei 401, der Klasse V bei 501, der Klasse VI bei 601 und bei den Einsteiger beginnen die Startnummern bei 701.

Bei einem Aufstart erhält der Teilnehmer zusätzlich eine Startnummer der Klasse IV, V oder VI.

Beim Start darf nur eine Startnummer am Fahrzeug klar ersichtlich sein!!

 

9 STARTREIHENFOLGE

Der Start des ersten Laufes erfolgt aufsteigend nach Startnummern beginnend bei Klasse I (101, 102, 103,…). Im zweiten Lauf erfolgt der Start nach den umgekehrten Startnummern (110, 109, 108, …).

Nach den ersten beiden Läufen werden die Zeiten der Läufe 1 und 2 addiert („Zwischenergebnis“).

Im dritten Lauf erfolgt der Start nach der umgekehrten Platzierung der bereits zusammengezählten Zeiten (der letzte des Zwischenergebnisses pro Klasse startet im dritten Lauf als erster, usw.)

Die Fahrer müssen spätestens zum Start des 2. Laufs ihrer Klasse anwesend sein, um gewertet zu werden.

 

10 TAGESWERTUNG

In jeder Klasse werden drei Wertungsläufe gefahren. Die besseren zwei Läufe werden für die Endzeit zusammengezählt. Für das Abwerfen eines Balles von einem Markierungshut werden zwei Sekunden Strafzeit zur Laufzeit addiert. Das Auslassen eines Tores bedeutet keine Wertung des Laufes.

Pro Veranstaltung werden in den einzelnen Klassen Punkte vergeben.

1. Platz – 10 Punkte, 2. Platz – 9 Punkte, …., 10. Platz – 1 Punkt

Bis zu 5 Startern in der Klasse werden in der Klassenwertung nur die halben Punkte vergeben. Ab 6 Startern wird die volle Punkteanzahl vergeben.

Die Damenwertung erfolgt klassenübergreifend über die Klassen I bis VI.

Für die Tageswertung zählt das beste Ergebnis pro Klasse, das der Teilnehmer erreicht hat. Die schlechteren Wertungen werden gestrichen und die darauf folgenden Teilnehmer rücken nach.

 

11 MEISTERSCHAFTSWERTUNG

Startet ein Teilnehmer mit mehreren Fahrzeugen in einer Klasse, muss er bereits bei der Nennung mitteilen, mit welchem dieser Fahrzeuge er die Meisterschaftspunkte erreichen will. Jene Autos dieses Teilnehmers, die dann nicht in die Meisterschaftswertung fallen, werden aus der Punktewertung gestrichen. Nachkommende Teilnehmer rücken in der Punktewertung auf.

Für die Ermittlung des Kärntner Kleinslalom Meisters 2012 werden die Endpunktstände der Klassenwertungen I bis VI zusammengefasst. Derjenige mit den meisten Punkten ist der Kärntner Kleinslalom Meister 2012.

Scheint ein Fahrer in mehreren Klassen auf, zählt nur das punktebeste Ergebnis.

Die Gesamt-Damenwertung erfolgt klassenübergreifend über die Klassen I bis VI.

Anwesenheit bei der Meisterehrung ist verpflichtend. Es wird kein Pokal bzw. Preis anderen Personen mitgegeben oder nachgeschickt. Nicht abgeholte Preise verfallen zu Gunsten der Veranstalter. Zeit und Ort der Meisterehrung wird bei der letzen Veranstaltung bzw. auf der Homepage der Kärntner Kleinslalom Meisterschaft und auf der Facebook-Seite bekanntgegeben.

 

12 STREICHRESULTAT

Das punkteschlechteste Ergebnis wird am Saisonende bei jedem Teilnehmer aus der Meisterschaftswertung gestrichen.

 

13 START

Der Start wird entweder mit Flagge oder Ampel freigegeben. Sobald die Lichtschranke durchfahren wird, zählt der Lauf. Ohne Helm und angelegtem Sicherheitsgurt wird der Start nicht freigegeben bzw. nicht gewertet!

 

14 ZEITPLAN

Technische Abnahme ab 8:00 Uhr

Fahrerbesprechung 8:50 Uhr

Trainingslauf ab 9:00

Start des ersten Laufs aller Klassen (beginnend mit Klasse I)

Start des zweiten Laufs aller Klassen (beginnend mit Klasse I)

Start des dritten Laufs aller Klassen (beginnend mit Klasse I)

Der Zeitpunkt für den Start des Trainingslaufes ist vorgegeben (Ausnahmen bei höherer Gewalt), die weitere zeitliche Planung bleibt dem jeweiligen Veranstalter überlassen. Die Reihenfolge des Zeitplans und die Startreihenfolge (siehe Punkt 9) muss aber eingehalten werden.

 

15 PROTEST

Gegen die Zeitnehmung ist kein Protest möglich.

Die Protestgebühr beträgt € 100,-, ist beim Rennleiter zu entrichten und fällt an den jeweiligen Veranstalter. Über einen Protest entscheiden die Rennleitung, der technische Kommissar und der Fahrervertreter bzw. dessen Stellvertreter.

 

16 FAHRERBESPRECHUNG

Die Fahrerbesprechung findet für alle Klassen gemeinsam um 8:50 Uhr statt. Jeder Fahrer muss anwesend sein.

 

17 ALLGEMEINES FÜR TEILNEHMER UND VERANSTALTER

Die Veranstaltungen werden nach den Bestimmungen der OSK für genehmigungsfreie Kleinslaloms durchgeführt. Die Kleinslalom Meisterschaft ist eine genehmigungsfreie Veranstaltung und dient zur Erhöhung des Fahrkönnens der Teilnehmer und nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.

Die Teilnehmer verzichten trotz Einhebung des Nenngeldes auf Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.

Zum Schutz der Zuschauer muss eine Absperrung errichtet werden.

Es wird den Fahrern empfohlen, vor jeder Veranstaltung den Veranstalter anzurufen, ob das Rennen stattfindet.

Jeder Veranstalter muss mindestens 3 Stück 6 kg Feuerlöscher an der Strecke aufstellen. Es muss eine Person anwesend sein, die sich mit der Handhabung von Feuerlöschern auskennt bzw. im Feuerschutz ausgebildet ist.

Bei jedem Teilnehmer gilt: „Kein Alkohol am Steuer“. Bei Verstößen erfolgt sofortiger Wertungsausschluss.

Die Ergebnislisten müssen im Fahrerlager für alle Teilnehmer zugänglich und ersichtlich aufgehängt werden. Es müssen auch alle disqualifizierten Fahrer in den Ergebnislisten aufgeführt werden.

Die Tageswertungen sind elektronisch zu erstellen und müssen binnen 2 Tagen in dieser Form an ida.wenghofer(at)gmx.at gesendet werden.

Ausschreibungen und Ergebnisse sind im Internet unter www.team-kramer.at/index.php/kksc nachzulesen.

 

18 PREISE PRO VERANSTALTUNG

In jeder Klasse werden bis zum 3. Platz Pokale vergeben.

Weniger als 3 Starter: 1 Pokal

Bis 5 Starter: 2 Pokale

Mehr als 5 Starter: 3 Pokale

Damenpokale für Klassen I,II,III, IV, V und VI zusammen

Weitere Preise sind dem jeweiligen Veranstalter vorbehalten.

 

19 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risiken und Gefahren des Motorsports und akzeptieren sie völlig. Sollte ein Teilnehmer während einer Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch Abgabe seiner Nennung zu dieser Veranstaltung ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen gutheißt.

Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem Namen gegen die Veranstalter von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, die Veranstalter schützen und sie schadlos halten.

 

20 TERMINE

 

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25. März

St. Urban

Glantaler MS Eventverein

Klaus Demuth

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0664 / 75 02 11 92

 

29. April

 

abgesagt

 




6. Mai

Döbriach

MSC Radenthein

Daniel Fina

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0650 / 54 34 698

20. Mai

St. Paul/Lavanttal

Stammtischrunde St. Paul

Frank Gutsche

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0699 / 11 04 87 82

10. Juni

Unterloibl

1. C.A.R.-Team Ferlach

Erich Koban

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0664 / 24 34 210

14. Juli

St. Veit/Glan

1. MRSC St. Veit

Alfred Kramer

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0650 / 76 18 250

22. Juli

Hermagor

SD-Motorsport

Sigi Domenig

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0699 / 19 90 90 73

19. August

Patergassen

MS-Team Cockpit

Hans Winkler

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0664 / 16 12 331

 

 

Es können Veranstaltungen ohne Begründung verschoben bzw. abgesagt werden!

 

Für den Inhalt verantwortlich:

Alle Veranstalter der Kärntner Kleinslalom Meisterschaft 2012

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