KSC Ausschreibung / Reglement 2012
1 TEILNEHMER
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sind. Der Führerschein ist bei der Anmeldung (Nennung) ohne Aufforderung vorzuzeigen. Bei minderjährigen Teilnehmern (L17) haften die Erziehungsberechtigten. Jeder Teilnehmer muss eine Verzichtserklärung unterschreiben.
2 KLASSENEINTEILUNG
• Klasse I Serienfahrzeuge bis 1600 ccm
• Klasse II Serienfahrzeuge bis 2000 ccm
• Klasse III Serienfahrzeuge über 2000 ccm
• Klasse IV Sonderklasse bis 1400 ccm
• Klasse V Sonderklasse bis 2000 ccm
• Klasse VI Sonderklasse über 2000 ccm
• Klasse VII Einsteiger
3 BESTIMMUNGEN FÜR DIE ZUGELASSENEN KLASSEN
Es gilt eine generelle Helm- und Gurtpflicht bei jedem Start. Weiters ist geschlossenes Schuhwerk zu verwenden, d.h. keine Schlapfen, Sandalen etc. Es ist weder in den Wertungsläufen noch in einem eventuellen Bestzeitfahren erlaubt mit einem Beifahrer zu starten. Pro Fahrzeug werden max. zwei Fahrer zugelassen!
Dieselfahrzeuge werden mit gewertet. Bei Fahrzeugen mit Turbo, Kompressor oder Wankel wird der Hubraum mit 1,5 multipliziert.
3.1 KLASSEN I BIS III - SERIENKLASSEN
Die Fahrzeuge müssen behördlich angemeldet sein. Bei der technischen Abnahme muss der Zulassungsschein vorlegt werden. Es dürfen nur Reifen mit dem „E“-Zeichen verwendet werden. Die Reifen dürfen nicht über die Karosserie ragen. Es gilt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm lt. StVO.
Die Verwendung von Sportsitzen, -lenkrädern und –auspuffanlagen ist erlaubt, Zündfolgekrümmer (soweit nicht serienmäßig) sind jedoch verboten. Die Stoßdämpfer sind freigestellt. Erleichterungen der Karosserie (z.B. durch die Entnahmen von Sitzen, Seitenverkleidungen, diverse Kunststoffteile etc.) sind nicht erlaubt. Nicht entsprechende Fahrzeuge werden in eine der Klassen IV bis VI (Sonderklasse) umgereiht. Fahrzeuge mit Überrollvorrichtung starten ausnahmslos in einer der Klassen IV bis VI (Sonderklasse).
Die Teilnehmer der Klassen I, II und III können nur in eine der Klassen IV bis VI (Sonderklasse) aufstarten.
3.2 KLASSEN IV BIS VI - SONDERKLASSEN
Alle Fahrzeuge mit Karosserie sind startberechtigt. Fahrzeuge mit Überrollvorrichtung bzw. Rallyefahrzeuge dürfen nur in diesen Klassen starten. Flammrohre sind wegen der Lärmbelästigung nicht erlaubt. Die Reifen sind freigestellt.
3.3 KLASSE VII - EINSTEIGER
Der Fahrer bzw. die Fahrerin darf max. ein Jahr im Kärntner Kleinslalom Cup gefahren sein. Das Fahrzeug muss behördlich angemeldet (Kennzeichen) sein. Es sind keine Allradfahrzeuge, kein Benzinturbo und keine Fahrzeuge mit Überrollbügel zugelassen. Weiters müssen sämtliche Sitze im Fahrzeug vorhanden sein. Das Fahrzeug muss Seriendämpfer und Federn haben (keine Tieferlegung, kein Gewindefahrwerk).
4 TECHNISCHE ABNAHME
Vor jedem Start müssen die Teilnehmer aller Klassen ihr Fahrzeug dem technischen Abnehmer vorführen. Ohne einen Stempel des technischen Abnehmers auf der Startkarte (Nennformular) ist der Start beim Rennen nicht erlaubt. Der technische Abnehmer bestimmt, in welcher Klasse das Fahrzeug startberechtigt ist. Weiters bestimmt er auch, ob ein Fahrzeug überhaupt starten darf. Sollte der technische Abnehmer bei einer Veranstaltung selbst starten, wird sein Auto von einem anderen technischen Kommissar besichtigt. Veranstaltet der technische Abnehmer selbst eine Slalom-Veranstaltung, wird bei dieser die technische Abnahme von einem anderen technischen Kommissar durchgeführt. Die technische Abnahme wird 2012 von Daniel Fina durchgeführt.
SONDERREGELUNG FÜR DIE KLASSEN I BIS IIIWird bei der technischen Abnahme festgestellt, dass ein Fahrzeug ein gültiges Pickerl auf der Windschutzscheibe bzw. ein gültiges Gutachten hat, aber nicht behördlich angemeldet ist, kann der technische Abnehmer nach genauer Überprüfung des Fahrzeuges den Start für die Klassen I, II oder III genehmigen. Der Teilnehmer muss in diesem Fall nicht in der Klasse IV, V oder VI starten.
5 NENNUNGEN UND NENNGELD
Nennungen sind nur vor dem Start der jeweiligen Veranstaltung möglich. Die Anmeldeformulare sind genauestens in Blockschrift (leserlich!) auszufüllen, durchzulesen und zu unterschreiben. Das Nenngeld beträgt pro Start und Klasse € 30,-. Nennungen können vom Veranstalter auch ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden.
6 TRAINING
Vor dem ersten Lauf der Veranstaltung muss den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben werden, einen Trainingslauf zu fahren. Bei diesem Trainingslauf darf jeder Fahrer genau einmal starten, unabhängig davon mit wie vielen Autos bzw. unter wie vielen Startnummern er startet. Das Startgeld für diesen Lauf beträgt € 10,-.
Die Trainingsstrecke muss dieselbe Strecke sein, die in den drei Wertungsläufen gefahren wird. Für den Trainingslauf gibt es keine Wertung, die mit Pokalen zu vergüten ist.
7 STRECKE UND BESICHTIGUNG
Der Untergrund besteht generell aus Asphalt. Die Strecke wird mit Gummihüten bzw. Autoreifen (zur besseren Orientierung) markiert. Eine Besichtigung der Strecke darf nur zu Fuß erfolgen und endet spätestens um 8:50.
Vor dem Start zum Trainingslauf muss die Strecke mit dem Fahrervertreter, der Rennleitung und dem technischen Kommissar abgeschritten werden, um die Sicherheit der Streckenführung etc. nochmals sicherzustellen.
8 STARTNUMMERN
Die Startnummern werden fix für die ganze Saison nach Abgabe der Nennung und Bezahlung des Nenngelds vergeben. Es wird jedes Rennen mit der gleichen Nummer gestartet. Startnummern der Klasse I beginnen bei 101, der Klasse II bei 201, der Klasse III bei 301, der Klasse IV bei 401, der Klasse V bei 501, der Klasse VI bei 601 und bei den Einsteiger beginnen die Startnummern bei 701.
Bei einem Aufstart erhält der Teilnehmer zusätzlich eine Startnummer der Klasse IV, V oder VI.
Beim Start darf nur eine Startnummer am Fahrzeug klar ersichtlich sein!!
9 STARTREIHENFOLGE
Der Start des ersten Laufes erfolgt aufsteigend nach Startnummern beginnend bei Klasse I (101, 102, 103,…). Im zweiten Lauf erfolgt der Start nach den umgekehrten Startnummern (110, 109, 108, …).
Nach den ersten beiden Läufen werden die Zeiten der Läufe 1 und 2 addiert („Zwischenergebnis“).
Im dritten Lauf erfolgt der Start nach der umgekehrten Platzierung der bereits zusammengezählten Zeiten (der letzte des Zwischenergebnisses pro Klasse startet im dritten Lauf als erster, usw.)
Die Fahrer müssen spätestens zum Start des 2. Laufs ihrer Klasse anwesend sein, um gewertet zu werden.
10 TAGESWERTUNG
In jeder Klasse werden drei Wertungsläufe gefahren. Die besseren zwei Läufe werden für die Endzeit zusammengezählt. Für das Abwerfen eines Balles von einem Markierungshut werden zwei Sekunden Strafzeit zur Laufzeit addiert. Das Auslassen eines Tores bedeutet keine Wertung des Laufes.
Pro Veranstaltung werden in den einzelnen Klassen Punkte vergeben.
1. Platz – 10 Punkte, 2. Platz – 9 Punkte, …., 10. Platz – 1 Punkt
Bis zu 5 Startern in der Klasse werden in der Klassenwertung nur die halben Punkte vergeben. Ab 6 Startern wird die volle Punkteanzahl vergeben.
Die Damenwertung erfolgt klassenübergreifend über die Klassen I bis VI.
Für die Tageswertung zählt das beste Ergebnis pro Klasse, das der Teilnehmer erreicht hat. Die schlechteren Wertungen werden gestrichen und die darauf folgenden Teilnehmer rücken nach.
11 MEISTERSCHAFTSWERTUNG
Startet ein Teilnehmer mit mehreren Fahrzeugen in einer Klasse, muss er bereits bei der Nennung mitteilen, mit welchem dieser Fahrzeuge er die Meisterschaftspunkte erreichen will. Jene Autos dieses Teilnehmers, die dann nicht in die Meisterschaftswertung fallen, werden aus der Punktewertung gestrichen. Nachkommende Teilnehmer rücken in der Punktewertung auf.
Für die Ermittlung des Kärntner Kleinslalom Meisters 2012 werden die Endpunktstände der Klassenwertungen I bis VI zusammengefasst. Derjenige mit den meisten Punkten ist der Kärntner Kleinslalom Meister 2012.
Scheint ein Fahrer in mehreren Klassen auf, zählt nur das punktebeste Ergebnis.
Die Gesamt-Damenwertung erfolgt klassenübergreifend über die Klassen I bis VI.
Anwesenheit bei der Meisterehrung ist verpflichtend. Es wird kein Pokal bzw. Preis anderen Personen mitgegeben oder nachgeschickt. Nicht abgeholte Preise verfallen zu Gunsten der Veranstalter. Zeit und Ort der Meisterehrung wird bei der letzen Veranstaltung bzw. auf der Homepage der Kärntner Kleinslalom Meisterschaft und auf der Facebook-Seite bekanntgegeben.
12 STREICHRESULTAT
Das punkteschlechteste Ergebnis wird am Saisonende bei jedem Teilnehmer aus der Meisterschaftswertung gestrichen.
13 START
Der Start wird entweder mit Flagge oder Ampel freigegeben. Sobald die Lichtschranke durchfahren wird, zählt der Lauf. Ohne Helm und angelegtem Sicherheitsgurt wird der Start nicht freigegeben bzw. nicht gewertet!
14 ZEITPLAN
• Technische Abnahme ab 8:00 Uhr
• Fahrerbesprechung 8:50 Uhr
• Trainingslauf ab 9:00
• Start des ersten Laufs aller Klassen (beginnend mit Klasse I)
• Start des zweiten Laufs aller Klassen (beginnend mit Klasse I)
• Start des dritten Laufs aller Klassen (beginnend mit Klasse I)
Der Zeitpunkt für den Start des Trainingslaufes ist vorgegeben (Ausnahmen bei höherer Gewalt), die weitere zeitliche Planung bleibt dem jeweiligen Veranstalter überlassen. Die Reihenfolge des Zeitplans und die Startreihenfolge (siehe Punkt 9) muss aber eingehalten werden.
15 PROTEST
Gegen die Zeitnehmung ist kein Protest möglich.
Die Protestgebühr beträgt € 100,-, ist beim Rennleiter zu entrichten und fällt an den jeweiligen Veranstalter. Über einen Protest entscheiden die Rennleitung, der technische Kommissar und der Fahrervertreter bzw. dessen Stellvertreter.
16 FAHRERBESPRECHUNG
Die Fahrerbesprechung findet für alle Klassen gemeinsam um 8:50 Uhr statt. Jeder Fahrer muss anwesend sein.
17 ALLGEMEINES FÜR TEILNEHMER UND VERANSTALTER
Die Veranstaltungen werden nach den Bestimmungen der OSK für genehmigungsfreie Kleinslaloms durchgeführt. Die Kleinslalom Meisterschaft ist eine genehmigungsfreie Veranstaltung und dient zur Erhöhung des Fahrkönnens der Teilnehmer und nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.
Die Teilnehmer verzichten trotz Einhebung des Nenngeldes auf Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.
Zum Schutz der Zuschauer muss eine Absperrung errichtet werden.
Es wird den Fahrern empfohlen, vor jeder Veranstaltung den Veranstalter anzurufen, ob das Rennen stattfindet.
Jeder Veranstalter muss mindestens 3 Stück 6 kg Feuerlöscher an der Strecke aufstellen. Es muss eine Person anwesend sein, die sich mit der Handhabung von Feuerlöschern auskennt bzw. im Feuerschutz ausgebildet ist.
Bei jedem Teilnehmer gilt: „Kein Alkohol am Steuer“. Bei Verstößen erfolgt sofortiger Wertungsausschluss.
Die Ergebnislisten müssen im Fahrerlager für alle Teilnehmer zugänglich und ersichtlich aufgehängt werden. Es müssen auch alle disqualifizierten Fahrer in den Ergebnislisten aufgeführt werden.
Die Tageswertungen sind elektronisch zu erstellen und müssen binnen 2 Tagen in dieser Form an ida.wenghofer(at)gmx.at gesendet werden.
Ausschreibungen und Ergebnisse sind im Internet unter www.team-kramer.at/index.php/kksc nachzulesen.
18 PREISE PRO VERANSTALTUNG
In jeder Klasse werden bis zum 3. Platz Pokale vergeben.
Weniger als 3 Starter: 1 Pokal
Bis 5 Starter: 2 Pokale
Mehr als 5 Starter: 3 Pokale
Damenpokale für Klassen I,II,III, IV, V und VI zusammen
Weitere Preise sind dem jeweiligen Veranstalter vorbehalten.
19 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risiken und Gefahren des Motorsports und akzeptieren sie völlig. Sollte ein Teilnehmer während einer Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch Abgabe seiner Nennung zu dieser Veranstaltung ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen gutheißt.
Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem Namen gegen die Veranstalter von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, die Veranstalter schützen und sie schadlos halten.
20 TERMINE
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25. März |
St. Urban |
Glantaler MS Eventverein |
Klaus Demuth |
0664 / 75 02 11 92 |
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29. April |
abgesagt
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6. Mai |
Döbriach |
MSC Radenthein |
Daniel Fina |
0650 / 54 34 698 |
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20. Mai |
St. Paul/Lavanttal |
Stammtischrunde St. Paul |
Frank Gutsche |
0699 / 11 04 87 82 |
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10. Juni |
Unterloibl |
1. C.A.R.-Team Ferlach |
Erich Koban |
0664 / 24 34 210 |
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14. Juli |
St. Veit/Glan |
1. MRSC St. Veit |
Alfred Kramer |
0650 / 76 18 250 |
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22. Juli |
Hermagor |
SD-Motorsport |
Sigi Domenig |
0699 / 19 90 90 73 |
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19. August |
Patergassen |
MS-Team Cockpit |
Hans Winkler |
0664 / 16 12 331 |
Es können Veranstaltungen ohne Begründung verschoben bzw. abgesagt werden!
Für den Inhalt verantwortlich:
Alle Veranstalter der Kärntner Kleinslalom Meisterschaft 2012
Glantaler Motorsport Eventverein, MSC Radenthein, Stammtischrunde St. Paul, 1. C.A.R.-Team Ferlach, SD-Motorsport, 1. MRSC St. Veit, MS-Team Cockpit


